Grundleistungen

nach HOAI, § 15, von Grundlagenermittlung bis Objektdokumentation bei
Neubauten
Sanierung vorhandener Bausbstanz
Raumzellenlösungen/Interimslösungen
Umgang mit denkmalgeschützter Bausubstanz
Termin- und Kostenkoordination
Qualifikation durch gute und solide Architektur